Erlauer
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
- Als Vertragsunterlage für dieses Angebot gelten die Richtlinien und Vorschriften der derzeit gültigen einschlägigen Önormen. Unter Vorbehalt der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes haben noch die folgenden angeführten Bestimmungen zu gelten.
- Die Einheitspreise sind veränderlich im Sinne der Önorm 2110. Als Preisbasis gilt das Datum des Angebots.
- Die Angebotsmengen sind nach Angaben des Auftraggebers möglichst genau zu ermitteln. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge der Ausführung Mehr- oder Mindermengen auftreten. Die Abrechnung erfolgt auf Grund eines der Rechnung beigelegten Aufmasses oder nach bestätigten Lieferschein bzw. Regieberichten.
- Die Bezahlung hat laut Zahlungsbedingungen die im Angebot festgelegt sind zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. vom offenen Rechnungsbetrags sowie Mahnspesen in der Höhe von 8,00€ pro Mahnung zusätzlich zur Zahlung verrechnet.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer darf daher auf Kosten des Auftraggebers nach Überschreitung des vorgesehenen Zahlungszielesund nach vorheriger schriftlicher Androhung der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes die Lieferung entfernen. Allfällige darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
- Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwert. Bei den von Witterungsverhältnis abhängigen Arbeiten, erstrecken sich vereinbarte Ausführungstermine nach dem Ausmaß, wie die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern, bzw. unmöglich machen.
- In den Einheitspreisen sind sämtliche zur Durchführung der Arbeit erforderliche Nebenleistungen enthalten. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Beistellung von notwendiger Gerüstung, Aufzugsmöglichkeiten samt Wartung, Bauwasser und Strom die der Auftraggeber, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, kostenlos beizustellen hat. Sollte eine Beistellung nicht von Seiten des Auftraggebers erfolgen, oder möglich sein, werden derartige Kosten vom Auftragnehmer gesondert verrechnet.
- Pflanzen gelten am vereinbarten Tag ihrer Einpflanzung an den Auftraggeber als übernommen. Dies gilt auch bei Nichtanwesenheit des Auftraggebers.
- Die Angebotslegung erfolgt kostenlos, stellt jedoch trotzdem eine Leistung des Auftragnehmers dar und darf nicht weitergegeben, ausgewiesen oder vervielfältigt werden.
- Unsere Angebote sind, soweit wir nicht eine andere Frist angegeben, 3 (drei) Wochen ab Angebotslegung gültig. Das am Angebot angeführte Datum gilt als Zeitpunkt der Angebotslegung.
- Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Deutschlandsberg vereinbart.